Besondere
Geschäftsbedingungen zur Anzeigenschaltung im „WanderRabe“ der
Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte
1.
Inhalt des Angebots des Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte –
„WanderRabe“
Der
„WanderRabe“
ist ein Online-Wanderführer für die Zentralisierung von Wanderrouten im
Internet.
2.
Geltungsbereich
Diese
Besonderen Geschäftsbedingungen gelten in Ergänzung zu den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen/Nutzungsbedingungen
der Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte für Kunden, die im Streckenplan des
„WanderRabe“
der Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte schalten. Sie ergänzen und
konkretisieren die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und gehen bei Abweichung
vor.
3.
Anzeigenvertrag
Anzeigenvertrag
im Sinne der Besonderen Geschäftsbedingungen für die Anzeigenschaltung ist ein
Vertrag über die kostenpflichtige Schaltung ein oder mehrerer Anzeigen eines
Auftraggeber im „WanderRabe“ zum Zwecke der Veröffentlichung.
Entgegenstehende
oder von diesen Besonderen Geschäftsbedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, sofern die
Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung
zugestimmt hat.
4.
Vertragschluss bei
Einstellung der Anzeige(n) durch den Kunden im „WanderRabe“
:
Der
Anzeigenvertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber der Freizeit-Werkstatt
Dietmar Schwarte ein oder mehrere Anzeigen durch eine Auftragserteilung bei der
Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte zur Veröffentlichung im „WanderRabe“
überlässt und die Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte entweder schriftlich
oder durch E-Mail gegenüber dem Auftraggeber den Anzeigenauftrag bestätigt
oder die Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte die Anzeige im „WanderRabe“
veröffentlicht.
5.
Ablehnungsbefugnis/Löschungsbefugnis
Die
Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte behält sich vor, Anzeigenaufträge
abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder
gegen die guten Sitten verstößt oder wenn deren Veröffentlichung aus
sonstigen Gründen für die Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte unzumutbar ist.
Darüber hinaus ist die Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte berechtigt, Anzeigen
, die gegen behördliche oder gesetzliche Verbote oder die gegen die guten
Sitten verstoßen, unverzüglich und ohne vorherige Absprache mit dem
Auftraggeber aus dem „WanderRabe“ zu löschen. Die Freizeit-Werkstatt
Dietmar Schwarte wird den Auftraggeber über eine solche Maßnahme umgehend in
Kenntnis setzen. Ein Erstattungsanspruch des Auftraggebers von bereits
geleisteten Vergütungen besteht in diesem Fall nicht.
6.
Verantwortlichkeit für den Inhalt der Anzeige
Der
Auftraggeber ist für die Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit des Inhalts
der Anzeige verantwortlich, die er der Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte zur
Veröffentlichung überlässt. Gleiches gilt für die Inhalte, die der
Auftraggeber unter der ggf. angegebenen Ziel-URL bereithält. Der Auftraggeber
verpflichtet sich, weder in seiner zur Veröffentlichung überlassenen Anzeige
noch unter seiner Ziel-URL Informationen und Hinweise auf Informationen mit
rechtswidrigem Inhalt zu verbreiten oder zum Abruf bereitzuhalten. Der
Auftraggeber beachtet insbesondere die für die Werbung geltenden
Rechtsvorschriften. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Freizeit-Werkstatt
Dietmar Schwarte von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die mit
dem der Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte zur Veröffentlichung überlassenen
Inhalt der Anzeige im Zusammenhang stehen. Dies gilt insbesondere für Urheber-,
Marken-, Datenschutz- und Wettbewerbsverletzungen durch den Inhalt der Anzeige
sowie sonstige rechtswidrige Inhalte derselben.
7.
Nutzungsrechte
Der
Auftraggeber räumt der Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte für die Veröffentlichung
des Inhalts der Anzeige ein einfaches unbeschränktes Nutzungsrecht ein.
8.
Beginn der Veröffentlichung
Der Beginn
der Veröffentlichung richtet sich nach dem mit dem Auftraggeber schriftlich
vereinbarten Zeitpunkt.
Werden
die zu schaltenden Anzeigen vom Auftraggeber zu dem vereinbarten Zeitpunkt nicht
zur Verfügung gestellt und/oder hilft der Auftraggeber nach der Prüfung durch
die Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte etwaigen Beanstandungen nicht ab, so
entfällt die Verpflichtung der Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte zur Veröffentlichung
der Anzeigen. Die Verpflichtung des Auftraggebers zur Erbringung der von ihm
geschuldeten Leistung bleibt hiervon unberührt.
9.
Preise
1. Der
Auftraggeber zahlt als Gegenleistung für die Anzeigenschaltung an die
Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte die sich aus der Preisliste
für die Schaltung von Anzeigen
ergebene Vergütung bzw. die schriftlich vereinbarte Vergütung. Maßgeblich
ist die Preisliste, die im Zeitpunkt des Zugangs des Antrags des Auftraggebers
veröffentlicht ist.
2. Die
Rechnung ist gleichzeitig der Anzeigenauftrag. Der Auftraggeber erhält nach
Abschluss des Vertrages eine Kopie. Die Rechnung ist ohne Abzug bar, oder durch
eine Einzugsermächtigung sofort zu begleichen.
10. Änderung
und Löschung der Anzeige
Der
Auftraggeber gibt notwendige Änderungen der im „WanderRabe“ veröffentlichten
Anzeigen schriftlich der Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte bekannt. Die
notwendigen Änderungen werden von der Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte
kostenpflichtig (Stundenabrechnung) durchgeführt. Die vom
Auftraggeber veröffentlichen Anzeigen haben nach Erscheinen im
„WanderRabe“ eine Laufzeit von einem Jahr, wird der Anzeigenvertrag nicht
verlängert, werden die Anzeigen im Streckenplan des „WanderRabe“ gelöscht und
der Streckenplan geht wieder in den alleinigen Besitz der Freizeit-Werkstatt
Dietmar Schwarte über und darf vom Auftraggeber nicht mehr verwendet werden.
11.
Gewährleistung
Die Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte gewährleistet eine dem üblichen
technischen Standard entsprechende, bestmögliche Darstellung der Anzeige. Der
Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass es nach dem Stand der Technik nicht immer
möglich ist, eine völlig scharfe Darstellung herzustellen.
Die Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte haftet weder für eine bestimmte
Auslastung des „WanderRabe“ noch für höhere Gewalt oder technische Störungen,
die in den Zuständigkeitsbereich anderer Unternehmen fallen. Die
Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte übernimmt keine Gewähr für die
jederzeitige Verfügbarkeit und die ständige Störungsfreiheit seines
Internetangebots. Sollte sich jedoch die Zugangsmöglichkeit für die
Vertragslaufzeit um mehr als 5% vermindern, hat der Auftraggeber einen Anspruch
auf Verlängerung der Schaltung seiner Anzeige um die Dauer des Ausfalls.
Die Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte schuldet mit diesem Angebot weder das
tatsächliche Auffinden von potentiellen neuen Kunden.
12. Mängelrüge
Bei beiderseitigen Handelsgeschäften hat der Auftraggeber die veröffentlichte
Anzeige unverzüglich nach ihrer Veröffentlichung zu prüfen und etwaige
Beanstandungen unverzüglich gegenüber der Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte
anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber die unverzügliche Mängelrüge, so
gilt die Veröffentlichung der Anzeige als mängelfrei genehmigt.
13. Haftung
Die Freizeit-Werkstatt Dietmar Schwarte haftet nur für Schäden, die von ihr
oder ihren Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt
wurden. Im übrigen ist eine Haftung auf Schadenersatz, insbesondere wegen
Verzugs, Nichterfüllung, Schlechtleistung oder unerlaubter Handlung auf die
Verletzung von Kardinalpflichten, auf deren Erfüllung der Auftraggeber/Kunde in
besonderem Maße vertrauen darf, beschränkt. Werden Kardinalpflichten fahrlässig
verletzt, ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt.
Gegenüber Kaufleuten ist die Haftung für grobfahrlässiges und leichtfahrlässiges
Verhalten, bei Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder
leitende Angestellte sind, auch im Falle des Vorsatzes auf den in derartigen Fällen
typischerweise voraussehbaren Schaden begrenzt.
14. Geheimhaltung, Datenschutz
Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die sie
vom Vertragspartner im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages
erhalten, vertraulich zu behandeln und nicht ohne Einverständnis des
Berechtigten an Dritte weiterzuleiten. Die Verpflichtungen gelten auch nach
Beendigung des Vertrages fort.
Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die Freizeit-Werkstatt Dietmar
Schwarte seine personenbezogenen Daten in maschinenlesbarer Form speichert und für
den vorausgesetzten Vertragszweck maschinell verarbeitet.
15. Sonstiges
1. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform. Dies gilt insbesondere auch für die Aufhebung dieser Regelung.
2. Sollte eine/mehrere Bestimmung(en) in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam
sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen nicht
berührt.
3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen
den Vertragsparteien ist Bergisch Gladbach.
4.
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der einheitlichen UN-Kaufgesetze.
Stand:
01.11.2002